Bundesnotbremse

1933 da war doch was

Die weitreichende Regelung wurde als Notverordnung von Reichspräsident Paul von Hindenburg nach Artikel 48 (Notstand) der Weimarer Reichsverfassung erlassen. Angeblich diente sie „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“. Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen wurden für legal erklärt. Kommt es euch bekannt vor?(zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte) (zur Abwehr von corona Infektionen)!


dset   23. April 2021    00:45    Allgemein    0    1382

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