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AUF1

Nachrichten AUF1 vom 20. September 2022


dset   21. September 2022    23:30    Allgemein    0    710



AUF1

Nachrichten AUF1 vom 13. September 2022


dset   20. September 2022    23:30    Allgemein    0    695



AUF1

Inside Mainstream: Was Ex-Mitarbeiter über die Medien berichten


dset   20. September 2022    23:30    Allgemein    0    704



TaxPro GmbH

DAS wird am 1. Januar 2023 teurer = Steuererhöhung 2023

 


dset   18. September 2022    02:00    Allgemein    0    697



Reitschuster

Was steckt wirklich hinter der aktuellen Übersterblichkeit? Interview mit "Rebellen" Dr. Sönnichsen


dset   12. September 2022    23:30    Allgemein    0    715



NDR

Der medizinische Nutzen von Masken aller Art ist der eines Spucklatzes.

 


dset   12. September 2022    22:45    Allgemein    0    728



Vermietertagebuch

Bundespressekonferenz bestätigt Strommangel im Winter

 


dset   11. September 2022    23:45    Allgemein    0    753



DSET

Artikel 20 Für alle Anwälte die nicht nur Kasse machen möchten sondern ein Zeichen setzen, macht ja auch ein Gewinn der schaden wird nur kurz sein, wir haben auch ein Volk der mit denk.t

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Artikel 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

 

 


dset   10. September 2022    00:30    Allgemein    0    764



AUF1

Ukraine-Konflikt: Bislang 200 Milliarden Kriegskosten für Deutschland


dset   09. September 2022    00:15    Allgemein    0    761



Hallo Meinung

Mord an der deutschen Volkswirtschaft

 


dset   07. September 2022    23:45    Allgemein    0    748



AUF1

Nachrichten AUF1 vom 6. September 2022


dset   06. September 2022    22:30    Allgemein    0    758



Moderner Landwirt

Der Bauer aus der Mark - Ich will Fachkräfte und keine Marionetten in der Regierung!

 


dset   04. September 2022    23:45    Allgemein    0    773



tagesschau

Unternehmer Wolfgang Grupp über steigende Energiekosten und seinen Erfolg | maischberger

 


dset   03. September 2022    02:45    Allgemein    0    766



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